Hier findet Ihr Infos zu den Fragen, Flüchtlinge und Sport im Verein. Hier findet Ihr auch eine Ansprechpartnerin für Fragen der Flüchtlingshilfe.
Ansprechpartnerin im Stadt Sport Verband Sprockhövel
in Fragen der Flüchtlingshilfe Frau Beate Vohwinkel beate.vohwinkel (a) gmx.de / oder Tel.:02324/3447583.
Hier eine Info zu Versicherung von Flüchtlingen, vom LSB Danke für die Info, die wir gerne an euch
weitergeben möchten. Im Downloadbereich findet Ihr weitere Infos per PDF.
Aufgrund der zahlreichen Sportvereinsangebote für Flüchtlinge wird immer häufiger die Frage nach dem
Versicherungsschutz diskutiert. Ich hoffe, die folgenden Informationen helfen euch als Ansprechpartner für eure Vereine weiter. Falls ihr noch fragen habt, könnt Ihr euch gerne an mich oder die
entsprechenden Ansprechpartner (LSB/Sporthilfe s.u.) wenden.
Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für Asylbewerber, Asylberechtigte und Flüchtlinge; ebenso bei Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigter und Feststellung von nationalen Abschiebeverboten nach § 60 Abs. 5-7 des AufenthG.
Folgende Konstellationen sind möglich
Anerkannter Asylberechtigter bzw. Flüchtling
Als Asylberechtigter mit oder ohne Flüchtlingseigenschaft besteht Versicherungsschutz, solange dieser Status anerkannt wird und bestehen bleibt.
Anerkannter subsidiär Schutzberechtigter
Versicherungsschutz besteht für subsidiär Schutzberechtigte, solange dieser Status anerkannt wird
Abgelehnte Asylantragsteller
Der Versicherungsschutz gilt maximal bis zum Ablauf der Ausreisefrist, gilt jedoch fort, wenn Klage gegen die Ablehnung erhoben wurde
Geduldeter Asylbewerber
Versicherungsschutz besteht analog eines Asylantrages bis zu einem Monat ab Beginn der Duldung, gilt jedoch fort, wenn Klage erhoben wird.
Ich hoffe, dass wir euch hiermit helfen konnten und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Sporthilfe NRW e.V.
Wiebke Schandelle
Geschäftsführerin