Die Ehrungsordnung

Richtlinien zur Ehrung von

Sportler/innen und Funktionären

 

Nicht alle Meisterschaften(z.B.: Kreis-, Gau-, Bezirk-) sind für jede Sportart  gleichwertig.

Der Vorstand des Stadtsportverband behält sich das Recht vor, im Einzelfall , nach Abstimmung mit der entsprechenden Fachschaft, darüber  zu entscheiden.

1. Einzelsportler/innen

1.1 Teilnehmer/innen an Olympischen Spielen/ Paralympics

1.2 Teilnehmer/innen an Weltmeisterschaften

1.3 Teilnehmer/innen an Europameisterschaften

1.4 Teilnehmer/innen an Deutschen Meisterschaften ( Pl.1-8 )

1.5 Teilnehmer/innen an Westdeutschen, Westfälischen oder gleichwertigen

      Meisterschaften ( Pl. 1-3 )

1.6 Teilnahme an Gaumeisterschaften o.ä. ( Pl.1 )

1.7 Teilnahme an Bezirksmeisterschaften/ Kreismeisterschaften o.ä. (Pl.1 )

1.8 Sportler/innen mit sonstigen besonderen Leistungen (Bestenliste o.ä.)

1.9 Sportabzeichen-Erwerber/innen ( ab 20.Gold alle 5 Jahre; Sonderregelungen

      für Behinderte u. Versehrte )

 

2. Mannschaften

Siehe 1. Die Entscheidung erfolgt nach entsprechenden Vorschlägen der         Vereine mit Angabe der Begründung

 

3. Aufstiege (Mannschaften) in die nächst  höhere Spielklasse

 

Es gelten im Jugend- und Schülerbereich  andere Bestimmungen als im Seniorenbereich.

Die konkreten Bestimmungen  liegen für die jeweiligen Sportarten in den       einzelnen  Fachschaften vor.

 

4. Verdiente Mitarbeiter/innen im Sportbereich

Das Vorschlagsrecht liegt bei den Vereinen. Um die Ehrung nicht ausufern zu  lassen und

in jedem Jahr eine gewisse Kontinuität zu gewährleisten, gilt folgender Schlüssel:

Vereine bis 100 Mitglieder                            alle 4 Jahre eine Ehrung

Vereine von 101-500 Mitglieder                    alle 3 Jahre eine Ehrung

Vereine von 501-1000 Mitglieder                  alle 2 Jahre eine Ehrung

Vereine über 1000 Mitglieder                               jährlich eine Ehrung

 

Zudem ist auch der Stadtsportverband berechtigt, Personen zur Ehrung  vorzuschlagen.

Ehrungszeitraum ist das zurückliegende Kalenderjahr. Die Ehrung soll möglichst in den Monaten Januar/Februar/März erfolgen. Die Vorschläge müssen bis zum 31.12. beim Sportwart/in eingegangen sein und sind ausführlich zu  begründen.

Alle zu ehrenden Sportler/innen und Mannschaften sind von ihren Vereinen vorzuschlagen oder  melden sich persönlich beim Stadtsportverband.

Eine automatische Ehrung durch den SSV erfolgt ohne Meldung nicht.

 

Geehrt werden können Sportler/innen, die in einem Sprockhöveler Sportverein aktiv sind , oder  ihren Wohnsitz in Sprockhövel  haben.        

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Die Ehrungsordnung für die jährliche Sportlerehrung
Ehrungsordnung für die jährliche Sportle
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