Richtlinien zur Ehrung von
Sportler/innen und Funktionären
Nicht alle Meisterschaften(z.B.: Kreis-, Gau-, Bezirk-) sind für jede Sportart gleichwertig.
Der Vorstand des Stadtsportverband behält sich das Recht vor, im Einzelfall , nach Abstimmung mit der entsprechenden Fachschaft, darüber zu entscheiden.
1. Einzelsportler/innen
1.1 Teilnehmer/innen an Olympischen Spielen/ Paralympics
1.2 Teilnehmer/innen an Weltmeisterschaften
1.3 Teilnehmer/innen an Europameisterschaften
1.4 Teilnehmer/innen an Deutschen Meisterschaften ( Pl.1-8 )
1.5 Teilnehmer/innen an Westdeutschen, Westfälischen oder gleichwertigen
Meisterschaften ( Pl. 1-3 )
1.6 Teilnahme an Gaumeisterschaften o.ä. ( Pl.1 )
1.7 Teilnahme an Bezirksmeisterschaften/ Kreismeisterschaften o.ä. (Pl.1 )
1.8 Sportler/innen mit sonstigen besonderen Leistungen (Bestenliste o.ä.)
1.9 Sportabzeichen-Erwerber/innen ( ab 20.Gold alle 5 Jahre; Sonderregelungen
für Behinderte u. Versehrte )
2. Mannschaften
Siehe 1. Die Entscheidung erfolgt nach entsprechenden Vorschlägen der Vereine mit Angabe der Begründung
3. Aufstiege (Mannschaften) in die nächst höhere Spielklasse
Es gelten im Jugend- und Schülerbereich andere Bestimmungen als im Seniorenbereich.
Die konkreten Bestimmungen liegen für die jeweiligen Sportarten in den einzelnen Fachschaften vor.
4. Verdiente Mitarbeiter/innen im Sportbereich
Das Vorschlagsrecht liegt bei den Vereinen. Um die Ehrung nicht ausufern zu lassen und
in jedem Jahr eine gewisse Kontinuität zu gewährleisten, gilt folgender Schlüssel:
Vereine bis 100 Mitglieder alle 4 Jahre eine Ehrung
Vereine von 101-500 Mitglieder alle 3 Jahre eine Ehrung
Vereine von 501-1000 Mitglieder alle 2 Jahre eine Ehrung
Vereine über 1000 Mitglieder jährlich eine Ehrung
Zudem ist auch der Stadtsportverband berechtigt, Personen zur Ehrung vorzuschlagen.
Ehrungszeitraum ist das zurückliegende Kalenderjahr. Die Ehrung soll möglichst in den Monaten Januar/Februar/März erfolgen. Die Vorschläge müssen bis zum 31.12. beim Sportwart/in eingegangen sein und sind ausführlich zu begründen.
Alle zu ehrenden Sportler/innen und Mannschaften sind von ihren Vereinen vorzuschlagen oder melden sich persönlich beim Stadtsportverband.
Eine automatische Ehrung durch den SSV erfolgt ohne Meldung nicht.
Geehrt werden können Sportler/innen, die in einem Sprockhöveler Sportverein aktiv sind , oder ihren Wohnsitz in Sprockhövel haben.